Informationen zum Klinikaufenthalt
Alkohol
Auf den Genuss von alkoholischen Getränken sollten Sie generell verzichten. Aus therapeutischen Gründen kann Alkoholkonsum nur in Absprache mit dem Arzt gestattet werden.
Assistenz-und Therapiehunde
Assistenzhunde sind Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde. Therapiehunde sind Hunde gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz. Diese sind am Anstaltsareal und in der Krankenanstalt grundsätzlich gestattet.
Aus hygienischen Gründen sind diese dennoch in folgenden Bereichen nicht gestattet:
Im gesamten OP- und Behandlungsbereich, in sämtlichen Intensivbehandlungs- und Intensivüberwachungsbereiche, in den gesamten Stationsbereichen (ausgenommen in Fällen, in denen der ausgebildete Assistenzhund als Begleitung eines Besuchers die Bettenstation betritt) und in allen Bereichen der Lebensmittellagerung, Lebensmittelzubereitung und Lebensmittelausgabe mit Ausnahme der allgemeinen Bereiche wie z. B. Cafeteria.
Das Mitnehmen von Tieren, ausgenommen Assistenz- und Therapiehunde, auf das Anstaltsareal sowie in die Krankenanstalt selbst ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
Fotografieren und Filmen
Das Klinikum ist ein besonders sensibler Ort und unterliegt besonderen rechtlichen Bestimmungen. Uns ist vor allem das Recht der Privatsphäre unserer PatientInnen und MitarbeiterInnen sehr wichtig. Dies betrifft folglich auch das Fotografieren und Filmen.
Daher dürfen nur Personen fotografiert oder gefilmt werden, die ausdrücklich zugestimmt haben und damit einverstanden sind.
Das Filmen und Fotografieren von Klinikeinrichtungen und Räumlichkeiten ist nur mit Genehmigung der Klinikleitung erlaubt.
Geld und Wertsachen
Wir ersuchen Sie, Wertgegenstände grundsätzlich nicht im Krankenhaus zu lassen. Geben Sie diese am besten Ihren Angehörigen mit nach Hause. Für unentbehrliche Wertsachen empfehlen wir die Verwendung des versperrbaren Schrankes. Für Garderobe und andere Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Bitte verwenden Sie für Ihre Kleidungsstücke den vorgesehenen Garderobeschrank.
Medikamente
Nehmen Sie während Ihres Aufenthaltes keine mitgebrachten Medikamente ein. Sie erhalten alle zur Heilung notwendigen Medikamente von den Ärzten des Landesklinikums verordnet. Teilen Sie bereits beim Aufnahmegespräch mit, welche Medikamente Sie regelmäßig einnehmen.
Rauchen
Bitte beachten Sie das generelle Rauchverbot. Das Rauchen ist nur in dem dafür vorgesehenen Raucherraum im zweiten Stock bzw. auf der Terrasse erlaubt.
Rufanlage
Die Rufanlage, mit der Sie das Pflegepersonal erreichen können, befindet sich in Form eines Handapparates direkt bei Ihrem Bett.
Schweigepflicht / Auskunft
Sie können unbesorgt mit den Ärzten und Schwestern über Ihre Probleme sprechen, denn alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht und dürfen an andere Personen ohne Ihre Zustimmung keinerlei Auskünfte über Ihren Gesundheitszustand geben.
Sonderklasse
Für Patienten der Sonderklasse bieten wir an:
- Freie Menü- bzw. Speisenwahl
- Freies Fernsehen
- Keine Telefongrundgebühr
- Tageszeitung nach Wahl
- Unterbringung Einzelzimmer bzw. Doppelzimmer
- Badetücher und Bademantel
- Internetzugang kostenfrei
Verhalten im Brandfall
Im Brandfall halten Sie sich bitte an die Anweisungen des Pflegepersonals.
Verpflegung
- Frühstück ab 7.30 Uhr
- Mittagessen ab 11.45 Uhr
- Abendessen ab 17.00 Uhr
Falls bei Ihnen keine Diätverordnung vorliegt, können Sie zwischen drei Menüs wählen: Normalkost, leichte Vollkost und vegetarische Kost...
Visite
Die Hauptvisite erfolgt vormittags und auch nachmittags wird eine Visite durchgeführt.
Untersuchungen / Behandlungen
Zu den Untersuchungen und Behandlungen werden liegende und/oder sitzende Patienten von unserem medizinischen Hol- und Bringdienst transportiert. Wir bitten Sie um etwas Geduld, wenn Sie gelegentlich Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
Wünsche und Anregungen
Für Wünsche und Anregungen wenden Sie sich bitte mündlich oder schriftlich an den Abteilungsvorstand bzw. an das jeweilige Mitglied der Kollegialen Führung.